Keine Abschiebungen unbescholtener Menschen nach Afghanistan: Menschenrechte müssen Maßstab bleiben

16. Oktober 2026

Die AG Migration & Vielfalt Oberpfalz wendet sich gegen die Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan auf Menschen, die weder Straftäter noch Gefährder sind. Auch die Zusammenarbeit deutscher Behörden mit Vertretern der Taliban wirft erhebliche Fragen auf.

Die Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan war Gegenstand eines Antrags der AG Migration & Vielfalt Oberpfalz auf dem SPD-Bezirksparteitag am 10. Oktober 2026 in Vohenstrauß. Die zentrale Forderung: Menschen, die in Deutschland leben und weder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind noch als Gefährder gelten, sollen nicht nach Afghanistan abgeschoben werden.

Seit der erneuten Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan dramatisch verschlechtert. Besonders Frauen und Mädchen sind massiven Einschränkungen ihrer grundlegenden Rechte ausgesetzt. Doch auch für andere Bevölkerungsgruppen bestehen erhebliche Risiken.

Trotz dieser Situation hat die Bundesregierung ihre Abschiebepraxis ausgeweitet. Während Rückführungen zunächst auf Straftäter und sogenannte Gefährder konzentriert waren, wurden im Sommer 2026 erstmals auch Personen ohne strafrechtliche Verurteilung nach Afghanistan abgeschoben.

Kritik an der Zusammenarbeit mit den Taliban

Besondere Sorge bereitet der AG Migration & Vielfalt die Zusammenarbeit deutscher Behörden mit Vertretern der Taliban zur Vorbereitung von Abschiebungen.

Ende August wurde bekannt, dass eine dreiköpfige Delegation der Taliban nach Deutschland eingereist war. Die Vertreter sollten unter anderem auch das afghanische Generalkonsulat in München aufsuchen. Die Bundesregierung bezeichnete ihren Einsatz als technische Unterstützung im Zusammenhang mit konsularischen Aufgaben und Rückführungen.

Die Kontakte werfen aus Sicht der AG Migration & Vielfalt Fragen nach dem Schutz afghanischer Staatsangehöriger in Deutschland und nach den sicherheitsrechtlichen Voraussetzungen dieser Zusammenarbeit auf.

Auf Anregung der AG Migration & Vielfalt richtete der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Horst Arnold, hierzu eine Schriftliche Anfrage an die Bayerische Staatsregierung.

Dabei geht es unter anderem um mögliche Erkenntnisse der bayerischen Sicherheitsbehörden über die eingereisten Taliban-Vertreter, deren Kontakte zu bayerischen Behörden und die Frage, welche Schutzmaßnahmen für hier lebende Afghaninnen und Afghanen getroffen wurden. Ebenso soll geklärt werden, ob und in welchem Umfang afghanische Staatsangehörige den Vertretern zur Identitätsfeststellung vorgestellt wurden.

Rechtliche Schutzpflichten ernst nehmen

Eine bestehende Ausreisepflicht entbindet den Staat nicht von der Prüfung möglicher Abschiebungsverbote und menschenrechtlicher Schutzpflichten.

Die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das deutsche Aufenthaltsrecht setzen der Durchführung von Abschiebungen rechtliche Grenzen. Insbesondere darf niemand in einen Staat abgeschoben werden, wenn dort eine tatsächliche Gefahr von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht.

Die AG Migration & Vielfalt Oberpfalz fordert daher, von Abschiebungen nicht straffälliger und nicht als Gefährder eingestufter Menschen nach Afghanistan abzusehen und für die Betroffenen verlässliche und dauerhafte aufenthaltsrechtliche Perspektiven zu schaffen.

Menschenrechtsorientierte Migrationspolitik bleibt sozialdemokratischer Auftrag

Auch die ASJ Bayern hatte auf ihrer Landeskonferenz im Juli 2026 die Bedeutung eines menschenrechtsorientierten Asyl- und Migrationsrechts bekräftigt. Die rechtlichen Verpflichtungen aus dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention müssen bei migrationspolitischen Entscheidungen konsequent beachtet werden.

Eine verantwortungsvolle Migrationspolitik muss sich daran messen lassen, ob sie die Menschenwürde achtet, rechtsstaatliche Verfahren gewährleistet und Schutzbedürftige vor schweren Menschenrechtsverletzungen bewahrt.

Daran müssen sich auch Abschiebungen nach Afghanistan messen lassen.

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